vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 32b VermG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2016

§ 32b.

Abschreibungen von Trennstücken eines im Grenzkataster einverleibten Grundstückes und Zuschreibungen zu Grundstücken des Grundsteuerkatasters sind in den Fällen des § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes sowie bei Trennstücken, deren Fläche 50 m2 nicht übersteigt, zulässig.

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2023

Gesetzesnummer

10011400

Dokumentnummer

NOR40181972

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)