Anlage 9a (§ 63c)
Tarife-Ersterteilung
Anlage9a
(Anm.: Anlage 9a ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung Z 21 der Novelle BGBl. II Nr. 471/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
21. In der Anlage 9a werden die Bezeichnungen „B+E“ durch „BE“ und „C+E“ durch „CE“ ersetzt.)
Zusatzdokumente: II_376_2002_Anlage_9a
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