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Artikel 9 Weltpostverein – Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Artikel 9

Beziehungen mit der Organisation der Vereinten Nationen

Die Beziehungen des Vereins mit der Organisation der Vereinten Nationen sind durch Übereinkommen geregelt, deren Wortlaut dieser Satzung als Anhang beigeschlossen ist.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020

Gesetzesnummer

10011375

Dokumentnummer

NOR40117493

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