Artikel 9
Beziehungen mit der Organisation der Vereinten Nationen
Die Beziehungen des Vereins mit der Organisation der Vereinten Nationen sind durch Übereinkommen geregelt, deren Wortlaut dieser Satzung als Anhang beigeschlossen ist.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Gesetzesnummer
10011375
Dokumentnummer
NOR40117493
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