vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 12. Anpassung an multilaterale Abkommen Luftverkehrsabkommen (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.9.1963

Artikel 12. Anpassung an multilaterale Abkommen

Das vorliegende Abkommen und dessen Anhang werden in der Weise geändert, daß sie jedem multilateralen Abkommen, durch welches die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2019

Gesetzesnummer

10011364

Dokumentnummer

NOR40004202

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)