Artikel 12. Anpassung an multilaterale Abkommen
Das vorliegende Abkommen und dessen Anhang werden in der Weise geändert, daß sie jedem multilateralen Abkommen, durch welches die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2019
Gesetzesnummer
10011364
Dokumentnummer
NOR40004202
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