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Artikel 1 Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.7.1930

Artikel 1

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde des Königreiches Jugoslawien zu dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 258 aus 1927 kundgemachten Übereinkommen vom 27. November 1925 über die Eichung der Binnenschiffe samt Unterzeichnungsprotokoll am 7. Mai 1930 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.

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