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Artikel 9 Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P4)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.9.1997

Artikel 9

Berechnungen

Das EMEP stellt für die jährlichen Sitzungen des Exekutivorgans einschlägige Informationen über den weiträumigen Transport von Ozon in Europa zur Verfügung, wobei geeignete Modelle und Messungen verwendet werden. In Gebieten außerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP werden Modelle verwendet, die im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse der dort gelegenen Vertragsparteien geeignet sind.

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2018

Gesetzesnummer

10011051

Dokumentnummer

NOR12141379

alte Dokumentnummer

N8199748925L

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