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Anlage 1 Rebenverkehrsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.9.1996

Anlage 1

Teil A

Morphologische Merkmale zur Prüfung der Unterscheidbarkeit, der Beständigkeit und der Homogenität

  1. 1Triebspitze von im Wachstum befindlichen Trieben von 10 bis 20 cm Länge:
  1. 1.1 Form
  2. 1.2 Farbe (bei beginnendem Austrieb zur Feststellung der Anthocyanfärbung)
  3. 1.3 Behaarung
  1. 2.1 Querschnitt (Form und Umriß)
  2. 2.2 Behaarung
  1. 3.1 Oberfläche
  2. 3.2 Internodium
  1. 5.1 Behaarung
  2. 5.2 Farbe
  1. 6.1 Foto
  2. 6.2 Zeichnung oder Blattabdruck mit Maßstab
  3. 6.3 Allgemeine Form
  4. 6.4 Zahl der Blattlappen
  5. 6.5 Stielbucht
  6. 6.6 Tiefe der oberen und unteren Seitenbucht
  7. 6.7 Behaarung auf der Unterseite
  8. 6.8 Oberfläche
  9. 6.9 Zähnung am Blattrand

    Erkennbares Geschlecht

  1. 8.1 Foto (mit Maßstab)
  2. 8.2 Form
  3. 8.3 Größe
  4. 8.4 Traubenstiel (Länge)
  5. 8.5 Durchschnittsgewicht in Gramm
  6. 8.6 Widerstand beim Abreißen der Beere
  7. 8.7 Dichte der Traube
  1. 9.1 Foto (mit Maßstab)
  2. 9.2 Form
  3. 9.3 Größe mit Angabe des Durchschnittsgewichts
  4. 9.4 Farbe
  5. 9.5 Haut (bei Tafeltraubensorten)
  6. 9.6 Zahl der Kerne (bei Tafeltraubensorten)
  7. 9.7 Fleisch
  8. 9.8 Saft
  9. 9.9 Aroma

    Foto von zwei Seiten und Profil (mit Maßstab)

Teil B

Physiologische Merkmale zur Prüfung der Unterscheidbarkeit, der Beständigkeit und der Homogenität

  1. 1.Gesichtspunkte hinsichtlich des Wachstums:
  1. 1.1 Feststellung phänologischer Daten:

    Die phänologischen Daten sind mit Bezug auf eine oder mehrere der folgenden Vergleichssorten festzustellen:

  1. weiße Keltertraubensorten: Grüner Veltliner, Rheinriesling und Weißer Gutedel;
  2. rote Keltertraubensorten: Blauer Burgunder und Zweigelt;
  3. Tafeltraubensorten: Weißer Gutedel.
  1. 1.2 Zeitpunkt des Austriebs:

    Tag, an dem die Hälfte der Augen eines normal geschnittenen Rebstocks aufgebrochen ist und ihre innere Behaarung in bezug auf die Vergleichssorten erkennen lassen.

  1. 1.3 Zeitpunkt der Vollblüte:

    Tag, an dem bei einer Vielzahl von Pflanzen in bezug auf die Vergleichssorten die Hälfte der Blüten geöffnet ist.

  1. 1.4 Reife (bei Kelter- und Traubensorten):

    Außer der Reifezeit sollen die Dichte oder der voraussichtliche Alkoholgrad des Mostes, der Säuregrad sowie der betreffende Ertrag der Trauben in kg/ha im Vergleich zu einer oder mehreren Vergleichssorten mit Erträgen möglichst gleicher Größenordnung angegeben werden.

  1. 2.1 Wüchsigkeit
  2. 2.2 Erziehungsart (Stellung der ersten fruchtbaren Knospe, bevorzugter Schnitt)
  3. 2.3 Produktion:
  1. 2.4 Resistenz oder Empfindlichkeit:
  1. 2.5 Verhalten während der vegetativen Vermehrung:
  1. 3.1 für Keltertrauben
  2. 3.2 für Tafeltrauben
  3. 3.3 als Unterlagsrebe
  4. 3.4 zur industriellen Verwendung

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2017

Gesetzesnummer

10010987

Dokumentnummer

NOR12139830

alte Dokumentnummer

N8199657819J

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