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§ 1 Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl an die Geschädigten in der Milchwirtschaft
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
21.1.1995 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 625/1987