Rechtsnormen
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§ 14 Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
aktuell keine Fassung in Kraft
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11.8.2001 bis 18.08.2010 (BGBl. I Nr. 77/2010)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.7.1993 bis 10.08.2001 (BGBl. Nr. 405/1993)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.