Artikel 17
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Sofia am 31. Oktober 1988.
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
10010655
Dokumentnummer
NOR12135488
alte Dokumentnummer
N8199112779H
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