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Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

§ 0

Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Tschechische R)

Kurztitel

Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 112/1989

Typ

Vertrag - Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Unterzeichnungsdatum

17.07.1987

Index

89/07 Umweltschutz

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES UMWELTSCHUTZES

StF: BGBl. Nr. 112/1989 (NR: GP XVII RV 595 AB 802 S. 87 . BR: AB 3629 S. 510 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 123/1997

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 7 des Vertrages erfolgten am 13. November 1987 bzw. 1. Februar 1989; der Vertrag tritt daher gemäß seinem Art. 7 mit 1. Mai 1989 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik (im folgenden Vertragsparteien genannt),

im Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu fördern,

entschlossen, entsprechend den Zielen und Grundsätzen, wie sie in den Resolutionen der im Jahre 1972 in Stockholm abgehaltenen Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt festgehalten sind, und im Einklang mit den multilateralen für beide Vertragsparteien verbindlichen Vereinbarungen aus dem Bereich des Umweltschutzes für den bestmöglichen Schutz der Umwelt in den beiden Staaten zu sorgen,

sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019

Gesetzesnummer

10010587

Dokumentnummer

NOR11010806

alte Dokumentnummer

N8198947710L

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