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Anlage 2 Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P2)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.1.1988

Anlage 2

— ANHANG

RESOLUTION BETREFFEND DIE LANGFRISTIGE FINANZIERUNG DES PROGRAMMS ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER MESSUNG UND BEWERTUNG DER WEITRÄUMIGEN ÜBERTRAGUNG VON LUFTVERUNREINIGENDEN STOFFEN IN EUROPA (EMEP)

Die Unterzeichner des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP)

SIND BESTREBT, bis zum Inkrafttreten des Protokolls bzw. bis zum Inkrafttreten des Protokolls für jeden einzelnen Unterzeichner, falls dies später erfolgt, zur Finanzierung des EMEP auf freiwilliger Basis beizutragen, und zwar in einer Höhe, die den Pflichtbeiträgen entspricht, die nach den Bestimmungen des Protokolls zu zahlen wären, wenn alle Unterzeichner das Protokoll ratifiziert hätten.

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

10010546

Dokumentnummer

NOR12134483

alte Dokumentnummer

N8198811523L

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