§ 5
Andere, über die Leistungen nach diesem Bundesgesetz hinausgehende Ansprüche auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 5
Andere, über die Leistungen nach diesem Bundesgesetz hinausgehende Ansprüche auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)