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Wasserentnahmen aus dem Bodensee
Kurztitel
Wasserentnahmen aus dem Bodensee
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 396/1967
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
25.11.1967
Unterzeichnungsdatum
30.04.1966
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Langtitel
ÜBEREINKOMMEN über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee
StF: BGBl. Nr. 396/1967 (NR: GP XI RV 254 AB 391 S. 46 . BR: S. 251.)
Vertragsparteien
*Deutschland/BRD 396/1967 *Schweiz 396/1967
Sonstige Textteile
Nachdem das Übereinkommen über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 19. April 1967
Ratifikationstext
Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 13 Absatz 1 am 25. November 1967 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben im Bestreben, bei Wasserentnahmen aus dem Bodensee den berechtigten Interessen der Anliegerstaaten angemessen Rechnung zu tragen, beschlossen, ein Übereinkommen abzuschließen, und zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017
Gesetzesnummer
10010320
Dokumentnummer
NOR11010539
alte Dokumentnummer
N8196713807T
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