vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Wasserkraftnutzung der mittleren Enns

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.2.1960

§ 2

Bis zur Entscheidung des Widerstreites zwischen dem Speicherprojekt Kastenreith und dem geplanten 5-Stufenausbau in dieser Ennsstrecke, längstens aber bis 31. März 1962, ist eine Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung in diesem Ennsabschnitt einschließlich des Unterlaufes der in diesem Abschnitt mündenden Zubringer unzulässig.

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2017

Gesetzesnummer

10010296

Dokumentnummer

NOR12130807

alte Dokumentnummer

N8196036931J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)