Umfang des Salzburger Almkanals.
§ 2.
Der Salzburger Almkanal umfaßt:
- a) das Wehr im Hangenden Stein nebst den zugehörigen Einlauf- und sonstigen Vorrichtungen sowie die oberste Kanalstrecke bis zur Paßbrücke (einschließlich) im Zuge der Berchtesgadener Bundesstraße,
- b) den Almhauptkanal von der Paßbrücke bis zum Teilungswerk (einschließlich) in Sinnhub unterhalb der ehemaligen Kunstwollfabrik Gschnitzer-Gessele,
- c) den Stiftsarm von seiner Abzweigung vom Almhauptkanal bei der rechtsufrigen Wand des Werkseinlaufes zum Elektrizitätswerk Stieglbrauerei bis zur Salzach und den Nonntalarm bis zum Hellbrunner Bach,
- d) den Neutorarm von der unteren Grenze des Almhauptkanals bis zur Salzach,
- e) den Müllnerarm von der unteren Grenze des Almhauptkanals bis zur Salzach und den Kreuzbrücklbach bis zur Glan.
Schlagworte
Einlaufvorrichtung
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019
Gesetzesnummer
10010225
Dokumentnummer
NOR12129523
alte Dokumentnummer
N8193712150I
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