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§ 2 SchUG-BKV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2012

Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule

§ 2

Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung der vom Geltungsbereich (§ 1) umfassten Schulen (Sonderformen) als Grundlage für das Zusammenwirken von Lehrern und Studierenden als Schulgemeinschaft.

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