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Artikel 5 Zusammenarbeit ESRO – NASA (Weltraumlabor, Raumtransportersystem)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.6.1978

ARTIKEL V

Artikel 5

VERANTWORTLICHKEITEN

  1. 1. Verantwortlichkeiten der ESRO

    Zu den Verantwortlichkeiten der ESRO zählen folgende:

  1. a) Entwurf, Entwicklung und Herstellung einer SL-Flugeinheit (bestehend aus einem Satz Modul- und Palettensektionen), eines SL-Funktionsmodells, zweier Sätze von Bodenbedienungsgeräten für das SL, von Ersatzteilen, sowie der entsprechenden Zeichnungen und Dokumente; Qualifizierung dieser Anlagen gemäß Spezifikationen und Anforderungen der NASA;
  2. b) Lieferung aller oben genannten Posten an die NASA;
  3. c) Entwurf, Entwicklung und Herstellung aller jener Teile, welche ESRO und NASA zusätzlich zu den unter Punkt a) angeführten übereinstimmend für das Programm nötig erachten;
  4. d) Erstellung von Verbindungspersonal in den Vereinigten Staaten von Amerika und Unterbringung solchen Personals in Europa;
  5. e) Lieferung aller nötigen technischen Informationen über die Nahtstellen;
  6. f) Lieferung der vereinbarten Informationen über Fortschritt und Zustand des Programms;
  7. g) Nach Lieferung der oben genannten Flugeinheit, Aufrechterhaltung und Finanzierung unterstützender technischer Kapazität während der ersten zwei SL-Einsätze und für die Zukunft und Sicherstellung der Verfügbarkeit jener technischen Kapazität, welche für die Betriebserfordernisse der NASA nötig ist und zwar zu den für die ESRO geltenden Bedingungen;
  8. h) Sicherung der Produktion in Europa und der Möglichkeit für die NASA, sich weitere Flugeinheiten, Bestandteile und Ersatzteile zu beschaffen und
  9. i) Gewährung der vorläufigen Integrierung der von der ESRO unterstützten Experimente sowie Erwerbung und Aufbereitung der entsprechenden Unterlagen, die unter die totale Verantwortlichkeit der NASA fallen, wie in Paragraph 2 (j) dieses Artikels beschrieben.
  1. 2. Verantwortlichkeiten der NASA

    Unter die Verantwortlichkeiten der NASA fällt folgendes:

  1. a) Erstellung von Verbindungspersonal in Europa und Unterbringung solchen Personals in den Vereinigten Staaten von Amerika;
  2. b) Erstellung allgemeiner Beratung in technischen und Verwaltungs-Angelegenheiten;
  3. c) Lieferung aller benötigten technischen Informationen über die Nahtstellen;
  4. d) Lieferung vereinbarter Informationen über Fortschritt und Zustand des Programms;
  5. e) Verfolgung des technischen Fortschritts der ESRO in bestimmten Gebieten gemäß der Definition in den Programmplänen;
  6. f) Übersicht und Übereinstimmung hinsichtlich der ESRO-Aktivitäten, die sich entscheidend auf die SL-Programmanforderungen der NASA auswirken, gemäß der Definition in den Programmplänen;
  7. g) Spezifizierung der Einsatzpläne für das SL und der Hardware, sowie deren Einfluß auf den Betrieb des SL, gemäß der Definition in den Programmplänen, um den erfolgreichen Einsatz des SL innerhalb des Raumtransportersystems zu sichern;
  8. h) Durchführung der Systemanalysen zur Entwicklung der Arbeitskonzepte und Benutzungspläne sowie Beurteilung der Auswirkungen aller Änderungen auf die außerhalb des SL befindlichen Systeme;
  9. i) Entwicklung ausgesuchter peripherer Bestandteile, die zwar nicht ein Teil des SL, jedoch für den erfolgreichen Betrieb des SL nötig sind (z. B. Zugangstunnel, Anlegeschleuse); und
  10. j) Verwaltung aller Betriebsaktivitäten, die der Lieferung des SL folgen, einschließlich Integration der Experimente, Ausbildung der Mannschaft, Checkout, Flugbetrieb, Neuausrüstung, Datenerfassung, vorläufige Aufbereitung und Verteilung der Daten.
  1. 3. Durch Abkommen zwischen den Generaldirektoren der NASA und der ESRO können Änderungen an den oben genannten Verantwortlichkeiten angebracht werden, falls dies für die Durchführung dieses Zusammenarbeits-Programms erstrebenswert ist.

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