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Artikel 12 Zusammenarbeit ESRO – NASA (Weltraumlabor, Raumtransportersystem)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.6.1978

ARTIKEL XII

Artikel 12

ÖFFENTLICHE INFORMATION

Jedem Partner steht es frei, öffentliche Information bezüglich der eigenen Anstrengungen im Zusammenhang mit diesem Programm der Zusammenarbeit zu geben. Jeder Partner übernimmt es jedoch, alle öffentlichen Informationen, die die Verantwortlichkeiten oder Aufgaben des anderen Partners betreffen, im voraus zu koordinieren.

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