Anlage 3
(Anm.: Die Novellierungsanordnungen Z 35 bis 37 der Novelle BGBl. II Nr. 114/2017 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
35. In den Anlagen 1 und 3 der Verordnung wird jeweils in der Kopfzeile die Wendung „Schuljahr 19 ___/___“ durch die Wendung „Schuljahr 20 ___/___“ ersetzt.
36. Im Text der Anlagen 1 und 3 wird jeweils nach „BGBl. Nr. 291/1975,“ die Wendung „in der jeweils geltenden Fassung,“ eingefügt.
37. In der Fußzeile der Anlagen 1 und 3 wird jeweils die Wendung „19 ___“ durch die Wendung „20 ___“ ersetzt.)
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017
Gesetzesnummer
10009399
Dokumentnummer
NOR40192757
Zusatzdokumente: image001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)