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Art. 5 § 25 Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.4.1959

§ 25

Auf die Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache finden mit den in diesem Artikel angeführten Abweichungen die für die österreichischen Mittelschulen allgemein geltenden Vorschriften Anwendung.

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