Bezugszeitraum: ab 1.1.2002, § 57 Abs. 20
Rückforderung
§ 39.
§ 31 KBGG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Kinderbetreuungsgeldes das Karenzgeld oder die Teilzeitbeihilfe und an die Stelle der Österreichischen Gesundheitskasse die Österreichische Gesundheitskasse tritt.
Schlagworte
Einkommensteuerbescheid, Familienverhältnis, Einkommensverhältnis
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2019
Gesetzesnummer
10009066
Dokumentnummer
NOR40215048
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