3. HAUPTSTÜCK
Finanzielle Leistungen
1. ABSCHNITT
Allgemeines Arten der finanziellen Leistungen
§ 33
Finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice sind:
- 1. Ausgaben im Rahmen von Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 3,
- 2. Beihilfen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 34 bis 38.
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