Führung des Wochenberichtsblattes
§ 2.
Für jeden Jugendlichen ist vom Dienstgeber oder dessen Bevollmächtigten ein Wochenberichtsblatt über die Lenkzeiten nach dem Muster der Anlage zu führen.
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2023
Gesetzesnummer
10008633
Dokumentnummer
NOR40255449
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