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Artikel 1 Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1987

ABSCHNITT I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

In dieser Vereinbarung werden die im Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.

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