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Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Sonderdienst an Justizanstalten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1986

§ 0

Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Sonderdienst an Justizanstalten

Kurztitel

Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Sonderdienst an Justizanstalten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 608/1986

Inkrafttretensdatum

01.12.1986

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 6. November 1986 über die Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Sonderdienst an Justizanstalten

StF: BGBl. Nr. 608/1986

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