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Artikel 1 Soziale Sicherheit (BRD, Liechtenstein, Schweiz) – Durchführung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1980

ABSCHNITT I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

In dieser Vereinbarung werden die im Übereinkommen angeführten Ausdrücke in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.

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