ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
In dieser Vereinbarung werden die im Übereinkommen angeführten Ausdrücke in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
In dieser Vereinbarung werden die im Übereinkommen angeführten Ausdrücke in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.
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