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Soziale Sicherheit (Belgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1978

§ 0

Soziale Sicherheit (Belgien)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Belgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 612/1978

Inkrafttretensdatum

01.12.1978

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. Nr. 612/1978 (NR: GP XIV RV 703 AB 799 S. 85 . BR: AB 1798 S. 373 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Oktober 1978 ausgetauscht; das Vertragswerk ist gemäß Art. 47 Abs. 2 des Abkommens am 1. Dezember 1978 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

und

DER KÖNIG DER BELGIER,

Von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Die, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:

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