Anpassung der Leistung von Amts wegen
§ 52.
Die Anpassung der Leistungen gemäß § 50 ist von Amts wegen vorzunehmen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anpassung der Leistung von Amts wegen
§ 52.
Die Anpassung der Leistungen gemäß § 50 ist von Amts wegen vorzunehmen.
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