Aufgaben
§ 189b.
Das Servicezentrum hat insbesondere folgende Aufgaben:
- 1. Erteilung von Auskünften über
- a) bestehende Versicherungsverhältnisse und deren Rechtswirkungen;
- b) die beitragsrechtlichen Auswirkungen von Versicherungsverhältnissen;
- c) das Versichertenservice der zuständigen Sozialversicherungsträger und das Service des KünstlerSozialversicherungsfonds;
- d) das Meldeverfahren aus dem jeweiligen Versicherungsverhältnis;
- e) die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der Sozialversicherung;
- f) allgemeine Angelegenheiten des Verfahrens vor dem Sozialversicherungsträger und dem KünstlerSozialversicherungsfonds;
- g) Anträge auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung;
- 2. Unterstützung bezüglich der Melde- und Auskunftspflichten nach den §§ 18 bis 22;
- 3. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf alle Arten von Leistungen der Sozialversicherung, auf freiwillige Versicherung, auf Rückerstattung von Beiträgen, auf Differenzbeitragsvorschreibung, auf Feststellung der Versicherungszeiten und auf Feststellung der Versicherungspflicht;
- 4. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen nach dem KSVFG.
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