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§ 5 Abgeltung von Mehrleistungen im Rahmen von Schulversuchen
aktuell keine Fassung in Kraft
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aktuell keine Fassung in Kraft
01.9.1973 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.