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§ 7 UrlG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.1976

Ablöseverbot

§ 7

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, sind rechtsunwirksam.

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