Unabdingbarkeit
§ 19g.
Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Unabdingbarkeit
§ 19g.
Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.
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