vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 31 LVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2017

§ 31

Auf Berufsschullehrpersonen, welche im Studienjahr 2017/18 die Ausbildung für das Bachelor-Studium „Lehramt an Berufsschulen“ im Rahmen des 180 ECTS-Lehramtsstudiums absolvieren, ist § 30 in der bis 31. August 2017 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)