Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 715/1993) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
§ 0
Hilfeleistung – Hilfsbedürftige zu repatriierende Personen (Slowenien)
Kurztitel
Hilfeleistung – Hilfsbedürftige zu repatriierende Personen (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 165/1964
Typ
Vertrag - Slowenien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.1993
Unterzeichnungsdatum
16.10.1992
Index
69/05 Fürsorgewesen
Beachte
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 715/1993) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Langtitel
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft Belgrad und dem Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über materielle Hilfeleistung an hilfsbedürftige, in ihre Heimatländer zu repatriierende Personen
StF: BGBl. Nr. 165/1964
Änderung
BGBl. Nr. 715/1993
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Ratifikationstext
Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen tritt am 1. August 1964 in Kraft.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2020
Gesetzesnummer
10008202
Dokumentnummer
NOR11008352
alte Dokumentnummer
N6196415023A
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)