Unterabschnitt I
Schul- und Fachinspektoren Gehalt
§ 164.
(1) Der Beamtin oder dem Beamten der Besoldungsgruppe „Schul- und Fachinspektoren“ gebührt ein Fixgehalt. Das Fixgehalt wird durch die Verwendungsgruppe und durch die Fixgehaltsstufe bestimmt und beträgt:
in der Fixgehaltsstufe | in der Verwendungsgruppe | |||
SI 1 | SI 2 | FI 1 | FI 2 | |
Euro | ||||
1 | 8 110,1 | 6 804,3 | 6 506,6 | 5 479,3 |
2 | 8 863,5 | 7 659,6 | 7 120,5 | 6 149,8 |
3 | 9 819,5 | 8 384,9 | 7 884,6 | 6 734,3 |
(2) Das Fixgehalt der Beamtinnen und Beamten der Schul- und Fachinspektion beginnt mit der Fixgehaltsstufe 1. Zeiten, in denen die Beamtin oder der Beamte mit der Funktion Schul- oder Fachinspektion betraut war, sind entsprechend dem § 67 Abs. 2 bis 5 in der bis 31. Dezember 2018 geltenden Fassung für die Vorrückung anzurechnen.
(3) Die Beamtin oder der Beamte der Schul- und Fachinspektion rückt nach jeweils fünf Jahren in die nächsthöhere für sie oder ihn vorgesehene Fixgehaltsstufe vor. § 8 Abs. 3 und § 10 sind auf die Vorrückung mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich § 10 Abs. 2 auf die im ersten Satz genannte Vorrückungsfrist bezieht.
(4) Zeiten als Direktorin oder Direktor einer Schule oder als Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten) sowie Zeiten, in denen die Beamtin oder der Beamte mit einer dieser Funktionen betraut war, sind bis zum Höchstausmaß von fünf Jahren entsprechend dem § 67 Abs. 2 bis 5 in der bis 31. Dezember 2018 geltenden Fassung für die Vorrückung in die Fixgehaltsstufe 2 anzurechnen.
(5) Bei einer Anrechnung gemäß Abs. 4 erhöht sich die Verweildauer in der Fixgehaltsstufe 2 um die angerechneten Zeiten.
(6) Durch das Fixgehalt und die nach § 165 gebührende Vergütung sind alle Mehrleistungen der Schul- oder Fachinspektorin bzw. des Schul- oder Fachinspektors in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht abgegolten. 13,65% des Fixgehaltes gelten als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.
Schlagworte
Schulinspektor, Schulinspektion
Zuletzt aktualisiert am
28.12.2023
Gesetzesnummer
10008163
Dokumentnummer
NOR40257830
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