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§ 306a ASVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2020

Nichtanrechnung von Übergangsgeld

§ 306a.

Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2021

Gesetzesnummer

10008147

Dokumentnummer

NOR40229987

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