Nichtanrechnung von Übergangsgeld
§ 306a.
Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2021
Gesetzesnummer
10008147
Dokumentnummer
NOR40229987
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