Artikel 1
Das Vierte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 44/1998) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018
Gesetzesnummer
10007976
Dokumentnummer
NOR12090369
alte Dokumentnummer
N5199851572L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)