§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 147/1997
Inkrafttretensdatum
01.10.1997
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 147/1997
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. Juni bzw. 17. Juli 1997 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 1. Oktober 1997 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Syrien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
- vom Wunsche geleitet, die bestehenden langjährigen und traditionellen Außenwirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und zu verstärken,
- im Bestreben die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,
- in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen eine günstige Voraussetzung und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit schafft,
- im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften,
wie folgt übereingekommen:
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