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Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1997

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 147/1997

Inkrafttretensdatum

01.10.1997

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 147/1997

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. Juni bzw. 17. Juli 1997 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 1. Oktober 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Syrien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,

wie folgt übereingekommen:

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