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Artikel 16 Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1997

Artikel 16

Mit Rechtswirksamkeit des vorliegenden Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit vom 19. September 1974 außer Kraft.

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