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Bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1997

§ 0

Bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

Kurztitel

Bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 693/1996

Inkrafttretensdatum

01.02.1997

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Armenien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

StF: BGBl. Nr. 693/1996 (NR: GP XIX RV 31 AB 98 S. 20 . BR: AB 4976 S. 596 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. November 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Februar 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Armenien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

wie folgt übereingekommen:

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