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§ 4 Fußpfleger-Ausbildungsordnung
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01.1.1997 bis 31.01.2024 (BGBl. II Nr. 388/2023)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Anwendungsmöglichkeit
Betriebshygiene
Blutkreislauf
Beratungsgespräch
Venenstrumpf
Hautveränderung
Behandlungsgebot
Behandlungsverbot
Altersfuß
Handpflege