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Artikel 8 Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1995

Artikel 8

Die Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.

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