Anlage
(§§ 5 Abs. 1 und 6)
Bestimmung des Kennzeichnungswertes LWA
- 1. Allgemeines Prüfverfahren
- 1.1. Das allgemeine Prüfverfahren zur Bestimmung der Geräuschemission von Haushaltsgeräten muß so genau sein, daß die Unsicherheit der Messungen bei den A-bewerteten Schalleistungspegeln zu einer Standardabweichung von höchstens 2 dB führt.
- 1.2. Die in Z 1.1 genannten Standardabweichungen spiegeln die kumulative Wirkung aller Ursachen für Ungenauigkeiten der Messungen mit Ausnahme der Veränderungen des Schalleistungspegels der Schallquelle des Geräts von einer Prüfung zur anderen wider.
- 2. Ergänzung des allgemeinen Prüfverfahrens
- Das allgemeine Verfahren nach Z 1 wird bei jeder Familie von Geräten durch eine Beschreibung der Aufstellung, der Befestigung, der Beschickung und des Betriebs der Haushaltsgeräte unter Prüfungsbedingungen ergänzt, damit die normale Verwendung simuliert und eine befriedigende Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit gewährleistet werden kann. Die Standardabweichung bei der Reproduzierbarkeit muß für jede Familie von Geräten festgelegt werden.
- 3. Statistisches Verfahren
- 3.1. Das statistische Verfahren zur Prüfung des angegebenen Schalleistungspegels für die Geräte einer Partie besteht in einer Prüfung je Einzelpartie von Geräten mittels einseitiger Tests.
- 3.2. Die statistischen Grundparameter des statistischen Verfahrens nach Z 3.1 sind so beschaffen, daß die Annahmewahrscheinlichkeit bei 95 % liegt, wenn 6,5 % der Geräuschemissionswerte einer Partie über dem angegebenen Wert liegen. Der Stichprobenumfang für die einfache oder äquivalente Stichprobenprüfung beträgt 3. Die gewählte statistische Methode erfordert die Verwendung einer Gesamtbezugsstandardabweichung von 3,5 dB. Dies ist bei Durchführung einer Einzelstichprobenprüfung als erfüllt anzusehen, wenn der arithmetische Mittelwert der Schalleistungspegelwerte der drei Elemente der Stichprobe um mindestens 2 dB unter dem angegebenen Wert liegt.
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2022
Gesetzesnummer
10007771
Dokumentnummer
NOR12087273
alte Dokumentnummer
N5199643759L
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