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§ 1 Ausbilderprüfungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1996

Aufgabenbereiche der Ausbilderprüfung

§ 1

Die Ausbilderprüfung erstreckt sich auf die nachstehenden Aufgabenbereiche und die dazu angegebenen Aufgabenstellungen:

  1. 1. Festlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes:
  1. a) Analyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung,
  2. b) Erstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele;
  1. 2. Ausbildungsplanung im Betrieb:
  1. a) Wahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen,
  2. b) zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele;
  1. 3. Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung:
  1. a) Grundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden,
  2. b) Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung,
  3. c) Einsatz von Ausbildungsbehelfen,
  4. d) Erfolgskontrolle;
  1. 4. Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling:
  1. a) Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders,
  2. b) Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg,
  3. c) Führung und Motivation,
  4. d) Kommunikation und Gesprächsführung;
  1. 5. Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem; aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen.

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