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Anlage4 EAG-Vertrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

ANHANG IV

LISTEN DER GÜTER UND ERZEUGNISSE, DIE DEN BESTIMMUNGEN DES KAPITELS 9 ÜBER DEN GEMEINSAMEN MARKT AUF DEM KERNGEBIET UNTERLIEGEN

Liste A1

Uranerze, deren Gehalt an natürlichem Uran gewichtsmäßig mehr als 5 v. H. beträgt

Pechblende, deren Gehalt an natürlichem Uran gewichtsmäßig mehr als 5 v. H. beträgt

Uranoxyd

Anorganische Verbindungen des natürlichen Urans außer Oxyd und Hexafluorid

Organische Verbindungen des natürlichen Urans

Natürliches Uran, roh oder bearbeitet

Plutoniumhaltige Legierungen

Organische oder anorganische Uranverbindungen, die mit organischen oder anorganischen Verbindungen des Uran 235 angereichert sind

Organische oder anorganische Verbindungen des Uran 233

Mit Uran 233 angereichertes Thorium

Organische oder anorganische Plutoniumverbindungen

Mit Plutonium angereichertes Uran

Mit Uran 235 angereichertes Uran

Legierungen, die mit Uran 235 angereichertes Uran oder Uran 233 enthalten

Plutonium

Uran 233

Uranhexafluorid

Monazit

Thoriumerze, die gewichtsmäßig mehr als 20 v. H. Thorium enthalten

Uran-Thorianit mit einem Thoriumgehalt von mehr als 20 v. H.

Thorium, roh oder bearbeitet

Thoriumoxyd

Anorganische Thoriumverbindungen außer Oxyd

Organische Thoriumverbindungen

Liste A2

Deuterium und seine Verbindungen (einschließlich des schweren Wassers), bei denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet

Schweres Paraffin, bei dem das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet

Mischungen und Lösungen, bei denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet

Kernreaktoren

Geräte für die Trennung der Uranisotope durch Gasdiffusion oder andere Verfahren

Geräte für die Erzeugung von Deuterium, seinen Verbindungen (einschließlich des schweren Wassers), seinen Derivaten sowie von deuteriumhaltigen Mischungen und Lösungen, bei denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet:

Liste B

Anlage4

Lithiumerze und ‑konzentrate

Metalle nuklearer Qualität:

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