Artikel 66
Die Gemeinschaft überweist dem Königreich Norwegen am ersten Arbeitstag jeden Monats ein Zwölftel der nachstehenden Beträge als Ausgaben des Gesamthaushalts der Europäischen Gemeinschaften:
- 201 Millionen ECU im Jahre 1995 - 128 Millionen ECU im Jahre 1996
- 52 Millionen ECU im Jahre 1997
- 26 Millionen ECU im Jahre 1998.
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