KAPITEL 5
FINANZ- UND HAUSHALTSVORSCHRIFTEN Artikel 132
Artikel 132
Bezugnahmen auf den Beschluß des Rates über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften gelten als Bezugnahmen auf den Beschluß des Rates vom 24. Juni 1988 in seiner jeweiligen Fassung oder einen diesen ersetzenden Beschluß.
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