Artikel 109
Die Gemeinschaft überweist der Republik Finnland am ersten Arbeitstag jeden Monats ein Zwölftel der nachstehenden Beträge als Ausgaben des Gesamthaushalts der Europäischen Gemeinschaften:
- 476 Millionen ECU im Jahre 1995 - 163 Millionen ECU im Jahre 1996
- 65 Millionen ECU im Jahre 1997
- 33 Millionen ECU im Jahre 1998.
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