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Artikel 32 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1992

Artikel 32

Anhänge und Protokolle

Die Anhänge und Protokolle dieses Abkommens stellen einen integralen Bestandteil desselben dar. Der Gemeinsame Ausschuß kann eine Änderung der Anhänge und der Protokolle A und B beschließen.

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